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Geschätsbedingungen



1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Wesh International mit Sitz in Den Haag („Verkäufer”) und einer Gegenpartei („Kunde”) über die Lieferung von Produkten („Produkte”) und Dienstleistungen („Dienstleistungen”) durch den Verkäufer sowie für die diesem Vertrag zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte.
1.2 Zusätzliche und abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss
2.1 Mündliche Angebote und Zusagen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn und soweit der Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat. Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, in welcher Form auch immer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Hat der Kunde dem Verkäufer eine Erklärung mit einem Angebot oder einer Annahme auf elektronischem Wege übermittelt, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Verkäufer diese Erklärung des Kunden auf elektronischem Wege bestätigt oder mit der Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen begonnen hat.
2.2 Mündlich erteilte Aufträge müssen vom Kunden schriftlich bestätigt werden, wenn dies vom Verkäufer verlangt wird.
2.3 Die Zusendung von Angeboten und/oder Unterlagen durch den Verkäufer verpflichtet uns nicht zur Annahme eines Auftrags.
2.4 Der Verkäufer und der Kunde vereinbaren ausdrücklich, dass die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel eine gültige Vereinbarung darstellt, sobald die Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere hat das Fehlen einer regulären Unterschrift keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme. Die elektronischen Dateien des Verkäufers dienen, soweit gesetzlich zulässig, als Beweismittel.

3.1 Die Preise richten sich nach Art und Umfang der zu liefernden Produkte und/oder Dienstleistungen, wie sie im Internet und in den Angeboten angegeben sind. Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2000), ohne Mehrwertsteuer.
3.2 Der Verkäufer hat das Recht, die vereinbarten Preise vor der Lieferung zu ändern, wenn sich die Kostenfaktoren wie Wechselkursschwankungen, Rohstoffe, Arbeitskosten oder staatliche Maßnahmen erhöhen, sofern diese Erhöhungen oder Maßnahmen nach Vertragsabschluss, aber vor dem Zeitpunkt der Lieferung eingetreten sind.
3.3 Alle Preise verstehen sich netto, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Lieferung
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung Ex Works (Incoterms 2000) Verkäufer. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 3 wird auf die Preise für Lieferungen kleiner Mengen von Produkten ein Aufschlag erhoben; solche Lieferungen kleiner Mengen und Aufschläge sind in den Angeboten näher beschrieben.
4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt ihrer Lieferung anzunehmen und, wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer auch Dienstleistungen erbringt, dem Verkäufer jede Möglichkeit und Zusammenarbeit zu bieten, um dies zu tun.
4.3 Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen oder bei der sonstigen für die Abnahme der Produkte und/oder Dienstleistungen erforderlichen Zusammenarbeit fahrlässig handelt, ist der Verkäufer berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers alle Maßnahmen (wie z. B. die Einlagerung bei Dritten) zu ergreifen, die der Verkäufer für wünschenswert hält, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Kaufpreis oder eine vereinbarte Entschädigung zu verlangen oder an einen Dritten zu liefern. Die dem Verkäufer in diesem Fall entstehenden zusätzlichen Kosten und etwaigen Schäden

4.4 Vom Verkäufer angegebene Lieferzeiten oder andere Fristen gelten niemals als verbindliche Termine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Lieferung von Produkten und/oder verspäteter Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Käufer zuvor darüber informiert hat oder nicht, gilt der Verkäufer als in Verzug, wobei dem Verkäufer eine Frist eingeräumt wird, die er für angemessen hält, um seine Verpflichtungen noch zu erfüllen. Wird diese verlängerte Frist überschritten, ist der Kunde nur insoweit zur Kündigung des Vertrags berechtigt, als noch keine Produkte geliefert oder Dienstleistungen erbracht wurden. Der Verkäufer haftet jedoch niemals für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn und Handelsverluste, die sich aus Verzögerungen ergeben.

4.5 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen. Bei Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.
4.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die Kosten für Verpackungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Ist der Verkäufer jedoch aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften dazu verpflichtet, gehen die Kosten für die Rücknahme oder Verarbeitung dieser Verpackungen zu Lasten des Käufers. Bei der Bestellung von elektronischen Geräten werden gegebenenfalls Recyclinggebühren berechnet.

5. Bedruckte Produkte
5.1 Erhält der Verkäufer Aufträge für Produkte, die für den Kunden bedruckt werden sollen („bedruckte Produkte“), so ist der Kunde verpflichtet, nach dem angemessenen Ermessen des Verkäufers direkt reproduzierbares Material von guter Qualität zur Verfügung zu stellen.
5.2 Sie können jederzeit ein Musterexemplar bestellen, um die Qualität oder die genauen Farben zu beurteilen.
5.3 Der Verkäufer ist nur dann verpflichtet, vor der Herstellung bedruckter Produkte einen Korrekturabzug („Korrekturabzug“) zur Verfügung zu stellen, wenn und soweit dies vor oder bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In solchen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zur Genehmigung zuzusenden.
5.4 Alle Kosten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer für die bedruckten Produkte zu erbringenden Leistungen sind im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 Der Verkäufer ist berechtigt, 5 % mehr oder weniger als die vom Kunden in der Bestellung angegebene Anzahl an bedruckten Produkten zu liefern und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Textilprodukte
6.1 Erhält der Verkäufer Aufträge für Textilprodukte, deren Farbe, Art und Größe vom Käufer bestimmt werden („Textilprodukte“), kann der Käufer ein Muster („Muster“) solcher Produkte bestellen. Die Bestellung eines Musters muss zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vor oder bei Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
6.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 erlöschen im Falle einer Musterbestellung durch den Käufer und deren Genehmigung gemäß den Artikeln 6.2 und 6.3 sämtliche Ansprüche dahingehend, dass die an den Käufer gelieferten Produkte nicht dem Vertrag entsprechen.
6.3 Alle Kosten im Zusammenhang mit den vom Verkäufer für die Textilprodukte zu erbringenden Leistungen sind im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, 5 % mehr oder weniger als die vom Kunden in der Bestellung angegebene Anzahl an Textilprodukten zu liefern und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7. Zahlung
7.1 Die Zahlung hat grundsätzlich auf Basis einer Pro-forma-Rechnung zu erfolgen, sofern der Verkäufer und der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Nach Lieferung der Produkte wird die endgültige Rechnung versandt. Diese Rechnung kann aufgrund von Mehr- oder Minderlieferungen oder Änderungen der Bestellung nach deren Aufgabe von der Pro-forma-Rechnung abweichen.
7.2 Wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum keinen begründeten schriftlichen Widerspruch gegen den Rechnungsbetrag erhoben hat, gilt dieser Betrag als von ihm genehmigt.
7.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gehen alle angemessenen Kosten, die zur Erlangung der Zahlung außerhalb des Rechtsweges anfallen, zu Lasten des Kunden; dies umfasst in jedem Fall die Kosten von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten, wobei diese Kosten mindestens 15 % des fälligen Gesamtbetrags, mindestens jedoch 500 € (zzgl. MwSt.), betragen. Die Bestimmungen dieses Absatzes berühren nicht die sonstigen Rechte, die dem Verkäufer kraft Gesetzes oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.
7.4 der Käufer ist verpflichtet, alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstandenen Kosten zu erstatten, in dem der Käufer ganz oder überwiegend unterlegen ist. Diese Kosten umfassen in jedem Fall die Kosten für externe Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Ähnliches, auch wenn diese den vom Gericht zugesprochenen Betrag übersteigen.

8. Konformität
8.1 Muster und Modelle dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Aus Abbildungen von Produkten in Katalogen, im Internet, in Angeboten und/oder sonstigem Werbe- oder Promotionsmaterial des Verkäufers oder aus allgemeinen Empfehlungen des Verkäufers kann der Kunde keine Rechte ableiten.

9. Genehmigungen usw.
9.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zulassungen usw., die für den Verkäufer erforderlich sein könnten, um die Produkte liefern und seine sonstigen Verpflichtungen erfüllen zu können, rechtzeitig und in der korrekten Form eingeholt werden.
9.2 Die mit der Einholung solcher Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zulassungen usw. verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.









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